Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Artefakt Handwerk – Marcello Keller, Zürich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Artefakt Handwerk.
Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

2. Leistungen

Artefakt Handwerk bietet mobile handwerkliche Dienstleistungen an, insbesondere:
  • Reparaturen und Instandsetzungen
  • Montagen (Lampen, Möbel, Bilder etc.)
  • kleinere Umbauten und Anpassungen
  • Unterstützung bei Arbeiten in Wohnungen und Liegenschaften
Die Arbeiten erfolgen flexibel und direkt vor Ort.

3. Preise und Abrechnung

Der Stundenansatz beträgt CHF 85.– pro Stunde.
  • Die Abrechnung erfolgt nach effektivem Zeitaufwand
  • Die Verrechnung beginnt bei Arbeitsbeginn vor Ort
  • Angebrochene Zeit wird im 15-Minuten-Takt verrechnet
  • Es gilt eine Mindestverrechnung von 1 Stunde

4. Anfahrt

Einsätze erfolgen innerhalb von Zürich und Umgebung.
Die Anfahrt ist im Stundenansatz enthalten.
Direkte Erreichbarkeit vor Ort (z. B. ohne Parkplatzsuche durch Einsatz des Cargo-Velos) ist Teil des Servicegedankens.

5. Material und Kleinmaterial

Verbrauchtes Material wird zusätzlich verrechnet.
Kleinmaterial (Schrauben, Dübel etc.) wird pauschal oder nach Aufwand berechnet.

6. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
  • Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Stunden vor Termin können mit mindestens 1 Stunde verrechnet werden
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der Termin in Rechnung gestellt

7. Haftung

Artefakt Handwerk haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
  • bestehende Schäden oder Materialermüdung
  • ungeeignete Untergründe (z. B. Wände, Leitungen)
  • verdeckte Installationen (Wasser, Strom etc.)

8. Zahlung

Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:
  • Twint
  • Barzahlung
  • Rechnung
Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

9. Einsatzzeiten

Einsätze erfolgen in der Regel werktags.
Individuelle Termine sind nach Absprache möglich.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

11. Zusammenarbeit und Kommunikation

Artefakt Handwerk legt Wert auf eine respektvolle, klare und wertschätzende Zusammenarbeit.

Eine angenehme Arbeitsatmosphäre bildet die Grundlage für saubere und effiziente Arbeit vor Ort.

Sollte ein Einsatz unter unangemessenen Bedingungen stattfinden (z. B. respektloser Umgang oder unzumutbare Situation), behält sich Artefakt Handwerk vor, die Arbeit abzubrechen und den entstandenen Aufwand zu verrechnen.

12. Verzögerungen und Umstände vor Ort

Unvorhersehbare Gegebenheiten vor Ort (z. B. verdeckte Schäden, zusätzliche Arbeiten oder erschwerte Bedingungen) können zu einem erhöhten Zeitaufwand führen.

In solchen Fällen wird der Mehraufwand nach effektivem Aufwand verrechnet.

13. Gewährleistung

Artefakt Handwerk führt alle Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus.

Für die ausgeführten Arbeiten wird eine Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen übernommen.

Keine Gewährleistung besteht für:

  • vom Kunden bereitgestelltes Material

  • altersbedingte Abnutzung oder bestehende Mängel

  • verdeckte oder nicht erkennbare Schäden

Weitergehende Garantien werden nicht übernommen.