Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artefakt Handwerk – Marcello Keller, Zürich1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Artefakt Handwerk.Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.2. Leistungen
Artefakt Handwerk bietet mobile handwerkliche Dienstleistungen an, insbesondere:Reparaturen und InstandsetzungenMontagen (Lampen, Möbel, Bilder etc.)kleinere Umbauten und AnpassungenUnterstützung bei Arbeiten in Wohnungen und Liegenschaften
Die Arbeiten erfolgen flexibel und direkt vor Ort.3. Preise und Abrechnung
Der Stundenansatz beträgt CHF 85.– pro Stunde.Die Abrechnung erfolgt nach effektivem ZeitaufwandDie Verrechnung beginnt bei Arbeitsbeginn vor OrtAngebrochene Zeit wird im 15-Minuten-Takt verrechnetEs gilt eine Mindestverrechnung von 1 Stunde
4. Anfahrt
Einsätze erfolgen innerhalb von Zürich und Umgebung.Die Anfahrt ist im Stundenansatz enthalten.Direkte Erreichbarkeit vor Ort (z. B. ohne Parkplatzsuche durch Einsatz des Cargo-Velos) ist Teil des Servicegedankens.5. Material und Kleinmaterial
Verbrauchtes Material wird zusätzlich verrechnet.Kleinmaterial (Schrauben, Dübel etc.) wird pauschal oder nach Aufwand berechnet.6. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Stunden vor Termin können mit mindestens 1 Stunde verrechnet werdenBei Nichterscheinen ohne Absage wird der Termin in Rechnung gestellt
7. Haftung
Artefakt Handwerk haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden.Keine Haftung besteht insbesondere für:bestehende Schäden oder Materialermüdungungeeignete Untergründe (z. B. Wände, Leitungen)verdeckte Installationen (Wasser, Strom etc.)
8. Zahlung
Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:TwintBarzahlungRechnung
Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.9. Einsatzzeiten
Einsätze erfolgen in der Regel werktags.Individuelle Termine sind nach Absprache möglich.10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.11. Zusammenarbeit und Kommunikation
Artefakt Handwerk legt Wert auf eine respektvolle, klare und wertschätzende Zusammenarbeit.
Eine angenehme Arbeitsatmosphäre bildet die Grundlage für saubere und effiziente Arbeit vor Ort.
Sollte ein Einsatz unter unangemessenen Bedingungen stattfinden (z. B. respektloser Umgang oder unzumutbare Situation), behält sich Artefakt Handwerk vor, die Arbeit abzubrechen und den entstandenen Aufwand zu verrechnen.
12. Verzögerungen und Umstände vor Ort
Unvorhersehbare Gegebenheiten vor Ort (z. B. verdeckte Schäden, zusätzliche Arbeiten oder erschwerte Bedingungen) können zu einem erhöhten Zeitaufwand führen.
In solchen Fällen wird der Mehraufwand nach effektivem Aufwand verrechnet.
13. Gewährleistung
Artefakt Handwerk führt alle Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus.
Für die ausgeführten Arbeiten wird eine Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen übernommen.
Keine Gewährleistung besteht für:
vom Kunden bereitgestelltes Material
altersbedingte Abnutzung oder bestehende Mängel
verdeckte oder nicht erkennbare Schäden
Weitergehende Garantien werden nicht übernommen.